Firmenfitnessprogramm: Für die Sachbezugsfreigrenze zählendie registrierten Arbeitnehmer
Firmenfitnessprogramm: Für die Sachbezugsfreigrenze zählen die registrierten Arbeitnehmer Bei der Frage, ob die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 S. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) inHöhe von 50 EUR pro Monat überschritten wird, sind die vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten anteiligden für die Nutzung des Firmenfitnessprogramms registrierten Arbeitnehmern zuzurechnen.Auf die Anzahl der vom Arbeitgeber erworbenen Lizenzen kommt es…
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