Betriebsprüfung nach dem Tod des Unternehmers: Was Erben wissen müssen
Der Tod eines Unternehmers bedeutet nicht automatisch das Ende aller steuerlichen Pflichten. Gerade für Erben kommt es häufig überraschend, dass das Finanzamt auch Jahre nach dem Todesfall noch eine Betriebsprüfung anordnen kann. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Hessen schafft hierzu Klarheit und hat erhebliche praktische Bedeutung.
Dieser Beitrag zeigt, warum Betriebsprüfungen auch nach dem Tod zulässig sind, welche Pflichten Erben treffen und wie man sich richtig verhält.
Ausgangslage: Steuerliche Pflichten enden nicht mit dem Tod
Mit dem Tod eines Unternehmers gehen dessen steuerliche Rechte und Pflichten auf die Erben über. Dazu gehören nicht nur offene Steuerzahlungen, sondern auch Mitwirkungs- und Duldungspflichten gegenüber dem Finanzamt.
In der Praxis herrscht jedoch häufig die Annahme, dass eine Betriebsprüfung nur solange möglich ist, wie der Betrieb aktiv geführt wird oder der Unternehmer selbst Auskunft geben kann. Genau diese Auffassung wurde nun gerichtlich überprüft.
Der Streitfall: Bauunternehmen und nicht fortgeführter Betrieb
Im entschiedenen Fall hatten zwei Söhne das Bauunternehmen ihres verstorbenen Vaters geerbt. Nach dem Todesfall wurde der Betrieb nicht weitergeführt.
Dennoch ordnete das Finanzamt eine Betriebsprüfung für mehrere zurückliegende Besteuerungszeiträume an. Die Erben wehrten sich dagegen und argumentierten:
• Der Betrieb existiere nicht mehr
• Der Unternehmer könne selbst keine Auskünfte mehr erteilen
• Eine sachgerechte Prüfung sei daher nicht möglich
Aus Sicht der Erben sei die Betriebsprüfung unzulässig.
Die Entscheidung des Finanzgerichts Hessen
Das Finanzgericht Hessen wies die Klage der Erben ab und stellte klar:
Eine Betriebsprüfung für vergangene Besteuerungszeiträume ist auch nach dem Tod des Unternehmers zulässig, selbst wenn der Betrieb nicht fortgeführt wird.
Die Begründung ist eindeutig:
• Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Erbfall auf die Erben über
• Dazu gehört auch die Pflicht, eine Außenprüfung zu dulden
• Der Tod des Unternehmers beseitigt nicht das Prüfungsrecht des Finanzamts
Umgang mit fehlenden Unterlagen und Auskünften
Ein zentrales Argument der Erben war, dass bestimmte Auskünfte nicht mehr erteilt und Unterlagen möglicherweise nicht mehr vollständig vorgelegt werden könnten.
Auch hierzu nimmt das Gericht klar Stellung:
Solche Schwierigkeiten betreffen nicht die Zulässigkeit der Betriebsprüfung, sondern die spätere Beweiswürdigung im Besteuerungsverfahren.
Mit anderen Worten:
Ob Unterlagen fehlen oder Aussagen nicht mehr möglich sind, entscheidet nicht darüber, ob geprüft werden darf, sondern allenfalls darüber, wie Sachverhalte steuerlich bewertet werden.
Was das Urteil für Erben konkret bedeutet
Für Erben von Unternehmen ergeben sich daraus klare Konsequenzen:
• Eine Betriebsprüfung kann auch Jahre nach dem Todesfall erfolgen
• Die Mitwirkungspflichten treffen die Erben
• Unterlagen sollten nach dem Erbfall sorgfältig gesichert werden
• Eine vorschnelle Ablehnung der Prüfung ist rechtlich nicht erfolgversprechend
Besonders kritisch ist die Situation, wenn Buchhaltungsunterlagen unvollständig sind oder externe Dienstleister nicht mehr verfügbar sind.
Typische Fehler in der Praxis
In der Beratungspraxis zeigen sich immer wieder dieselben Probleme:
• Steuerunterlagen werden nach dem Todesfall entsorgt
• Aufbewahrungsfristen werden nicht beachtet
• Kommunikation mit dem Finanzamt wird verzögert oder verweigert
• Prüfungsanordnungen werden ohne Beratung angefochten
Diese Fehler verschärfen die Situation häufig und führen zu unnötigen Konflikten mit der Finanzverwaltung.
Handlungsempfehlungen für Erben
Erben eines Betriebs sollten frühzeitig folgende Schritte einleiten:
Steuerunterlagen sichern
Buchführung, Belege und Verträge sollten vollständig aufbewahrt werden.Steuerliche Situation prüfen
Offene Besteuerungszeiträume und mögliche Risiken sollten analysiert werden.Kommunikation strukturieren
Der Kontakt mit dem Finanzamt sollte sachlich und koordiniert erfolgen.Fachliche Begleitung nutzen
Eine Betriebsprüfung im Erbfall ist komplex und sollte professionell begleitet werden.
Fazit
Das Urteil des Finanzgerichts Hessen schafft Rechtssicherheit, ist für Erben jedoch mit Verantwortung verbunden. Der Tod eines Unternehmers schützt nicht vor einer Betriebsprüfung. Wer vorbereitet ist und professionell begleitet wird, kann Risiken minimieren und unnötige Belastungen vermeiden.
Als MBP Consulting unterstützen wir Erben und Nachfolger bei der steuerlichen Abwicklung von Unternehmensnachlässen und begleiten Betriebsprüfungen fachlich und strukturiert.
Quelle
Finanzgericht Hessen, Urteil vom 10.05.2023, Az. 8 K 816/20; Monatsrundschreiben Januar 2025, Steuerinformationen für Mandanten



